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Leistung 03 · Winterdienst
Geräumt vor Fristbeginn
Die Räum- und Streupflicht trifft in der Regel den Eigentümer und wird per Vertrag an uns übertragen. Damit diese Übertragung im Schadenfall trägt, muss zweierlei belegbar sein: dass wir zuständig waren, und dass wir tatsächlich tätig waren. Das Erste steht im Vertrag. Das Zweite entsteht jeden Morgen um 05:30 Uhr auf dem Gehweg.
Geräumter Gehweg im Morgengrauen
Leistungsumfang
- Einsatzzeitfenster
- Werktags 07:00–20:00 Uhr, Sonn- und Feiertags ab 09:00 Uhr — Räumung vor Fristbeginn
- Auslöser
- Eigene Frühkontrolle plus Unwetterwarnung des DWD für die Gemeinde
- Flächen
- Gehwege, Zuwegungen, Hauseingänge, Müllstandplatz, Stellplatzzufahrt
- Streugut
- Abstumpfende Mittel (Splitt), Salz nur wo kommunal zulässig
- Kontrolle
- Nachkontrolle bei anhaltendem Niederschlag, jeweils neu protokolliert
- Saison
- 01. November bis 31. März, Bereitschaft darüber hinaus nach Wetterlage
Was protokolliert wird
- 01Anfahrt: Zeitstempel und GPS bei Ankunft
- 02Zustand vorher: Foto der Fläche
- 03Maßnahme: geräumt / gestreut / beides, mit Streugut
- 04Zustand nachher: Foto
- 05Wetterlage: Temperatur und Niederschlag der nächsten Station
- 06Abschluss: Zeitstempel Ende, Person, Einsatzdauer
Ein Protokoll ist ein Indiz, kein Vollbeweis. Kein Anbieter kann Ihnen einen Prozessausgang garantieren, und wer das tut, sollten Sie nicht beauftragen.
Was wir leisten können: eine geschlossene, zeitlich und örtlich verankerte Dokumentationskette, die im Zweifel weit über dem liegt, was üblicherweise vorgelegt wird.