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Leistung 03 · Winterdienst

Geräumt vor Fristbeginn

Die Räum- und Streupflicht trifft in der Regel den Eigentümer und wird per Vertrag an uns übertragen. Damit diese Übertragung im Schadenfall trägt, muss zweierlei belegbar sein: dass wir zuständig waren, und dass wir tatsächlich tätig waren. Das Erste steht im Vertrag. Das Zweite entsteht jeden Morgen um 05:30 Uhr auf dem Gehweg.

Geräumter Gehweg im Morgengrauen

Leistungsumfang

Einsatzzeitfenster
Werktags 07:00–20:00 Uhr, Sonn- und Feiertags ab 09:00 Uhr — Räumung vor Fristbeginn
Auslöser
Eigene Frühkontrolle plus Unwetterwarnung des DWD für die Gemeinde
Flächen
Gehwege, Zuwegungen, Hauseingänge, Müllstandplatz, Stellplatzzufahrt
Streugut
Abstumpfende Mittel (Splitt), Salz nur wo kommunal zulässig
Kontrolle
Nachkontrolle bei anhaltendem Niederschlag, jeweils neu protokolliert
Saison
01. November bis 31. März, Bereitschaft darüber hinaus nach Wetterlage

Was protokolliert wird

  1. 01Anfahrt: Zeitstempel und GPS bei Ankunft
  2. 02Zustand vorher: Foto der Fläche
  3. 03Maßnahme: geräumt / gestreut / beides, mit Streugut
  4. 04Zustand nachher: Foto
  5. 05Wetterlage: Temperatur und Niederschlag der nächsten Station
  6. 06Abschluss: Zeitstempel Ende, Person, Einsatzdauer

Ein Protokoll ist ein Indiz, kein Vollbeweis. Kein Anbieter kann Ihnen einen Prozessausgang garantieren, und wer das tut, sollten Sie nicht beauftragen.

Was wir leisten können: eine geschlossene, zeitlich und örtlich verankerte Dokumentationskette, die im Zweifel weit über dem liegt, was üblicherweise vorgelegt wird.

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